Umweltbaubegleitung/Fachbauleitung Baumschutz Hamburg
Bei dem geplanten Neubau eines Wohnhauses können die im Baubereich wachsenden Bäume nicht erhalten werden. Im Zuge der Ausahmegenehmigung von der Baumschutzverordnung ist für jeden Baum der Ersatzbedarf zu berechnen und der Genehmigungsbehörde darzulegen. Die Abschätzung des baumwertstufenabhängigen Ersatzpflanzungsbedarfs erfolgt auf Grundlage der „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“. …
Umweltbaubegleitung/Fachbauleitung Baumschutz Hamburg Weiterlesen »