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	<title>Bauschadensgutachten &#8211; Michael Beierbach &#8211; Sachverständiger</title>
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	<description>Dipl.-Ing. Univ. Landschaftsarchitekt Michael Beierbach -öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger-</description>
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	<title>Bauschadensgutachten &#8211; Michael Beierbach &#8211; Sachverständiger</title>
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		<title>Mangelhafte befahrbare Wegefläche</title>
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		<dc:creator><![CDATA[beierbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Aug 2018 18:39:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauschadensgutachten]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Zuge eines Rechtsstreits beim Landgericht soll gemäß § 485 II ZPO Beweis erhoben werden über den Zustand der Außenanlage der WEG Müllerweg, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige wird gebeten, folgende Behauptung zu überprüfen: Die befahrene Wegefläche mit einer Deckschicht aus Basalt ist mangelhaft, da das darunter eingebaute Tragschichtmaterial für die Flächenversickerung nicht geeignet [&#8230;]]]></description>
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									<p><a href="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8886-1024x734-1.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-25277" src="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8886-1024x734-1.jpg" alt="" width="1024" height="734" srcset="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8886-1024x734-1.jpg 1024w, https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8886-1024x734-1-300x215.jpg 300w, https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8886-1024x734-1-768x551.jpg 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></a>Im Zuge eines Rechtsstreits beim Landgericht soll gemäß § 485 II ZPO Beweis erhoben werden über den Zustand der Außenanlage der WEG Müllerweg, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.</p><p>Der Sachverständige wird gebeten, folgende Behauptung zu überprüfen:</p><p style="padding-left: 30px;"><em>Die befahrene Wegefläche mit einer Deckschicht aus Basalt ist mangelhaft, da das darunter eingebaute Tragschichtmaterial für die Flächenversickerung nicht geeignet ist und nicht dem Leistungssoll des Bauvertrag entspricht (Natursteinschotter).</em></p><p>Nach Sichtung der Planungs- und Bauvertragsunterlagen wurden Ortsbesichtigungen mit den Parteien, den Streitverkündeten und Nebenintervenienten unter Hinzuziehung eines akkreditierten Baustofflabors vom Gerichtssachverständigen Beierbach durchgeführt.</p><p>Durch Felduntersuchungen und Niederschlagssimulation wurde festgestellt, dass auf die Wegefläche gelangendes Wasser nicht versickert und sich anstaut. Da die visuelle Prüfung und Messungen keine abschließende Bewertung hinsichtlich des unter dem Basaltschotter eingebauten Tragschichtmaterials ermöglichten, wurden eingehende bautechnische Untersuchungen durchgeführt. Im Baustofflabor wurde die Korngrößenverteilung des Tragschichtmaterials ermittelt, die stoffliche Zusammensetzung sowie die Frostempfindlichkeit geprüft und es wurden Rammkernsondierungen durchgeführt. Um die Wasserdurchlässigkeit der Proben zu beurteilen, wurde anhand der Korngrößenverteilung der Wasserdurchlässigkeitsbeiwert abgeschätzt.</p><p><a href="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8930-300x200-1.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-25281" src="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8930-300x200-1.jpg" alt="" width="300" height="200" /></a></p><p>Es wurde festgestellt, dass es sich beim Tragschichtbaustoff um ein Gemisch aus Naturstein und Recyclingschotter handelt. Es sind im Tragschichtbaustoff neben dem natürlichen Felsgestein und Kies andere Bestandteile wie Beton und hydraulisch gebundene Baustoffe, Asphaltgranulat, Klinker, Ziegel und Steinzeug sowie Fremdstoffe in unterschiedlichen Massenprozenten vorhanden. Der bauvertraglich zu liefernde Natursteinschotter wurde nicht in der ausgeschriebenen Beschaffenheit eingebaut und die Tragschicht wurde in unterschiedlichen Schichtstärken von 10-25 cm Dicke eingebaut. Die Beurteilung der Korngrößenverteilung nach ZTV SoB-StB 04 ergab, dass die Soll-Anforderungen an die Korngrößenverteilung nicht erfüllt sind. Der Baustoff entspricht demgemäß nicht den Anforderungen an eine fachgerecht herzustellende Verkehrsfläche gemäß den für Wegebauarbeiten geltenden technischen Richtlinien. Die Beurteilung der Wasserdurchlässigkeit im Labor ergab zwar, dass das eingebaute Tragschichtmaterial als durchlässig und nicht frostempfindlich einzustufen ist, die örtliche Überprüfung der Wasserdurchlässigkeit zeigte jedoch, dass die Versickerungsfähigkeit bei üblichem Wassereintrag (Regen, Schnee) auf die Oberfläche nicht ausreicht, um das überschüssige Wasser zügig in den Untergrund abzugeben.</p><p><a href="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8933-300x200-1.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-25297" src="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/IMG_8933-300x200-1.jpg" alt="" width="300" height="200" /></a></p><p>Zusammenfassend war festzustellen, dass die vorgefundene Tragschicht keine Natursteinschottertragschicht darstellt und nicht den für Wegebauarbeiten zu Grunde zu legen technischen Richtlinien entspricht. Des Weiteren ist die Eignung des Baustoffs bzw. der Bauweise für die Herstellung einer versickerungsfähigen Wegefläche nicht vollumfänglich gegeben. Insgesamt ergab die Bewertung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen eine vom Bauauftrag abweichende Bauweise. Die bautechnischen Anforderungen an eine fachgerechte Wegebauweise wurden ebenfalls nicht erfüllt und daher ist die Leistung als mangelhaft zu bewerten.</p><p>Zur Mangelbeseitigung war die ca. 1.000 m² große Wegefläche neu herzustellen. Die Kosten der Sanierung wurden vorab auf ca. 120.000 Euro taxiert.</p>								</div>
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		<title>Zerstörung einer Hecke &#8211; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Schadensersatz durch Naturalrestitution.</title>
		<link>https://beierbach.com/bauschadensgutachten/zerstoerung-einer-hecke-wiederherstellung-des-urspruenglichen-zustands-schadensersatz-durch-naturalrestitution/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[beierbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jul 2018 15:59:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauschadensgutachten]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Zuge einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung wurde festgestellt, dass eine an der Grenze wachsende Lebensbaumhecke gekappt wurde. Der obere Heckenmantel wurde um 1 m abgeschnitten, wodurch Schnittstellen an den Ästen von bis zu 4 cm Durchmesser entstanden. Die Rückschnitte erfolgten bis ins Altholz der Hecke hinein. In dem Zeitraum von fünf Monaten zwischen dem Schadenszeitpunkt und [&#8230;]]]></description>
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									<p>Im Zuge einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung wurde festgestellt, dass eine an der Grenze wachsende Lebensbaumhecke gekappt wurde. Der obere Heckenmantel wurde um 1 m abgeschnitten, wodurch Schnittstellen an den Ästen von bis zu 4 cm Durchmesser entstanden. Die Rückschnitte erfolgten bis ins Altholz der Hecke hinein. In dem Zeitraum von fünf Monaten zwischen dem Schadenszeitpunkt und der Begutachtung erfolgten keine Neuaustriebe an den gekappten Zweigen. Es trat keine Regeneration der gekappten Hecke ein, die zurückgeschnittenen Äste sind braun verfärbt, zurückgetrocknet und abgestorben.</p><p>Durch die Kappung der Lebensbaumhecke in der Höhe von ca. 2 m auf ca. 1 m wurde die abschirmende, sichtschützende und gestalterische Gehölzfunktion zerstört. Um die gestalterischen und abschirmenden Funktionen sowie den ursprünglichen Zustand der Hecke wiederherzustellen, ist es erforderlich, die zerstörte Lebensbaumhecke auf 20,00 m Länge zu roden. Bei dem zu Grunde zu legenden Pflanzenbedarf von 2,5 Heckenpflanzen pro laufenden Meter sind 50 Lebensbäume, Thuja occidentalis, in der Handelsqualität „4xv., m. Db 175-200 cm“ zu liefern und zu pflanzen. Bei dieser Pflanzenqualität ist davon auszugehen, dass die Gehölze nach einer Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für den Zeitraum von drei Jahren die ursprüngliche Höhe unter Berücksichtigung eines regelmäßigen Formschnitts erreicht haben. Die Pflanzung der Gehölze hat in einen Pflanzgraben von 50 cm Breite und 50 cm Tiefe zu erfolgen, der mit einem Pflanzgrubensubstrat aufzufüllen ist. Nach der Pflanzung der Heckengehölze sind diese bis zum Anwuchs einer Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 einschließlich Bewässerung und Gewährleistung zu unterziehen. Bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und bis zur gesicherten Weiterentwicklung ist an die Fertigstellungspflege anschließend eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18919 durchzuführen. Nach Abschluss der Entwicklungspflege ist davon auszugehen, dass die neu gepflanzte Hecke die ursprünglichen gestalterischen und abschirmenden Gehölzfunktionen erfüllt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist. Der an der Hecke verursachte Gesamtschaden ist mit 10.963,09 Euro zu veranschlagen.<a href="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/03-1024x682-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-25069" src="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/03-1024x682-1.jpg" alt="" width="1024" height="682" srcset="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/03-1024x682-1.jpg 1024w, https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/03-1024x682-1-300x200.jpg 300w, https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/03-1024x682-1-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></a></p>								</div>
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		<title>Freianlage auf Tiefgaragendecke (intensive Dachbegrünung)</title>
		<link>https://beierbach.com/bauschadensgutachten/freianlage-auf-tiefgaragendecke-intensive-dachbegruenung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[beierbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jul 2018 15:55:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Durch den Bauträger wurde eine hochwertige Freianlage auf einer Tiefgaragendecke mit Rasen, Wegen und Plätzen hergestellt. Funktional ist die Fläche als grüner Aufenthaltsraum, Freizeitfläche und als Wegeverbindung, quer zwischen den Wohngebäuden hindurch, konzipiert. Der ca. 1000 m² große Innenhof befindet sich über der Tiefgarage und ist als Rasenfläche zudem Fahr-, Bewegungs- und Aufstellfläche für die [&#8230;]]]></description>
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									<p>Durch den Bauträger wurde eine hochwertige Freianlage auf einer Tiefgaragendecke mit Rasen, Wegen und Plätzen hergestellt. Funktional ist die Fläche als grüner Aufenthaltsraum, Freizeitfläche und als Wegeverbindung, quer zwischen den Wohngebäuden hindurch, konzipiert. Der ca. 1000 m² große Innenhof befindet sich über der Tiefgarage und ist als Rasenfläche zudem Fahr-, Bewegungs- und Aufstellfläche für die Feuerwehr sowie eine Kinderspiel- und Freizeitfläche. Auf Grund von Eigentümerbeschwerden beauftragte die Verwalterin die Begutachtung der intensiven Dachbegrünung.</p><p><u>Ergebnis der Felduntersuchungen und Bewertung </u></p><p>Die Rasenfläche ist aufgrund ihrer Lage im frequentierten Innenhofbereich mit Wegeverbindungen sowie der planungsbedingten Nutzung als Strapazierrasen einzuordnen, der eine ganzjährig hohe Belastbarkeit aufweisen muss. Für die Herstellung von Rasen durch Ansaat oder Verwendung von Fertigrasen gilt grundsätzlich die DIN 18917, Rasen und Saatarbeiten, als anerkannte Regel der Technik. Die DIN 18917 verweist normativ auf die DIN 18915, Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten, sowie die Empfehlungen für den Bau und die Pflege von Flächen aus Schotterrasen (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., FLL). Zur Beurteilung der Rasenfläche sind daher diese drei Fachnormen heranzuziehen. Die DIN 18915, Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten, gilt für alle Bodenarbeiten, u. a. auch für Rasen- und Saatarbeiten nach DIN 18917. Im Punkt 7.7, Vegetationstragschicht, ist unter Punkt 7.7.1 geregelt, dass als Normmaß für Rasen im Regelfall eine Schichtdicke von 10–20 cm gilt. Die Vegetationstragschicht ist als oberste Bodenschicht definiert, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Eigenschaften für den Bewuchs mit Pflanzen, in diesem Fall Rasen, geeignet ist.</p><p><a href="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/P3243013-768x467-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-25341" src="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/P3243013-768x467-1.jpg" alt="" width="768" height="467" srcset="https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/P3243013-768x467-1.jpg 768w, https://beierbach.com/wp-content/uploads/2020/08/P3243013-768x467-1-300x182.jpg 300w" sizes="(max-width: 768px) 100vw, 768px" /></a></p><pre>Untersuchungsstelle 4: 3–4 cm Oberboden, darunter Schottertragschicht; pH- und Feuchtemessung.
Aufbau: Rasen. 3–4 cm Oberboden. Keine Zuschlagstoffe oder Beimengungen in der Vegetationstragschicht zur Verbesserung der bau- und vegetationstechnischen Eigenschaften, die bei Feuerwehrsubstraten üblich sind.
pH-Wert: 6,7. Feuchte: 7 = sehr feucht.
Darunter eine mindestens 30 cm dicke, stark verdichtete Schottertragschicht.</pre><p>Durch die an 10 Stellen stichprobenartig durchgeführten Felduntersuchungen wurde festgestellt, dass sich auf einer stark verdichteten Schottertragschicht eine 1–4 cm dicke Oberbodenschicht als Vegetationstragschicht für den Rasen befindet. Die gemäß DIN 18917 mindestens aufzutragende Schichtdicke von 10 cm ist bei der Dicke von 1–4 cm nicht eingehalten und die Bauweise widerspricht somit den anerkannten Regeln der Technik. Da die Innenhoffläche funktional auch als Fläche für die Feuerwehr fungiert, gelten durch den Verweis der DIN 18917 die Empfehlungen für den Bau und die Pflege von Flächen aus Schotterrasen (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., FLL). Bereits im Jahr 2000 wurden die Empfehlungen für den Bau und die Pflege von Flächen aus Schotterrasen und im Jahr 2003 die Empfehlungen für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Flächen aus begrünbaren Pflasterdecken und Plattenbelägen veröffentlicht. Im Zuge der fortlaufenden Überarbeitung der obigen Empfehlungen wurde 2008 die neue „Richtlinie für Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ veröffentlicht, in die die Empfehlungen für den Bau und die Pflege von Flächen aus Schotterrasen eingeflossen sind. Dementsprechend ist heute die „Richtlinie für Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ (FLL 2008) zur Bewertung von Schotterrasenflächen zu Grunde zu legen. Im Punkt 4.5.1 sind die drei Regelbauweisen für Schotterrasen (SR) wie folgt aufgeführt:</p><pre>Tab. 1: Regelbauweisen und Richtwerte für die Dicke der Vegetationstragschicht<sup>1) </sup>bei Schotterrasen

<strong>Regelbauweisen</strong>
<strong>Schichtaufbau</strong>
<strong>Richtwerte für die Dicke</strong>
<strong>der Vegetationstragschicht</strong><sup>1)</sup>

SR 1, einschichtig: 15–25 cm
SR 2, einschichtig: 25–30 cm
SR 3, zweischichtig: 20 cm Vegetationstragschicht auf Tragschicht nach ZTV SoB-StB
<sup>1)</sup> Zu den Anforderungen an die Vegetationstragschicht für Schotterrasen siehe auch Abschnitt 5.2.</pre><p>Bei dem zweischichtigen Aufbau eines Schotterrasens mit unter der Vegetationsschicht angeordneter Tragschicht ist nach der FLL-Richtlinie für Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen eine speziell aufgebaute 20 cm dicke Vegetationstragschicht herzustellen. Durch die Begutachtung wird festgestellt, dass die eingebaute Vegetationstragschicht mit einer Dicke von 1–4 cm nicht dem Regelmaß von 20 cm der FLL-Richtlinie für Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen entspricht und daher nicht fachgerecht ist. Bei dem in der Rasenfläche eingebauten Oberboden ohne Gerüst- und Zuschlagsstoffe handelt es sich um kein Schotterrasenfertigmischgut sowie um kein für den Verwendungszweck speziell strukturiertes Feuerwehrwegesubstrat und der Oberboden entspricht auch hinsichtlich der Dicke von nur 1–4 cm nicht den gängigen Einbauempfehlungen für Feuerwehrwegesubstrate. Da die Grundlage für das Wachstum einer belastbaren Rasenfläche bzw. einer Schotterrasenfläche eine ausreichend dicke Vegetationstragschicht aus geeignetem strukturstabilem Vegetationssubstrat ist, jedoch die auf der Schottertragschicht 1–2 cm dick aufgetragene Oberbodenschicht nicht strukturstabil sowie durch die Benutzung und Belastung verdichtet und verschlämmt ist, ist es nicht möglich, einen zufriedenstellenden Zustand zu erreichen, auch nicht durch eine intensive Pflege.</p><p>Zur Beseitigung der Beanstandungen ist die Freianlage neu herzustellen. Die Kosten der Sanierung wurden vorab auf mindestens 50.000 Euro taxiert.</p>								</div>
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