Zerstörung einer Hecke – Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Schadensersatz durch Naturalrestitution.

Im Zuge einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung wurde festgestellt, dass eine an der Grenze wachsende Lebensbaumhecke gekappt wurde. Der obere Heckenmantel wurde um 1 m abgeschnitten, wodurch Schnittstellen an den Ästen von bis zu 4 cm Durchmesser entstanden. Die Rückschnitte erfolgten bis ins Altholz der Hecke hinein. In dem Zeitraum von fünf Monaten zwischen dem Schadenszeitpunkt und der Begutachtung erfolgten keine Neuaustriebe an den gekappten Zweigen. Es trat keine Regeneration der gekappten Hecke ein, die zurückgeschnittenen Äste sind braun verfärbt, zurückgetrocknet und abgestorben.

Durch die Kappung der Lebensbaumhecke in der Höhe von ca. 2 m auf ca. 1 m wurde die abschirmende, sichtschützende und gestalterische Gehölzfunktion zerstört. Um die gestalterischen und abschirmenden Funktionen sowie den ursprünglichen Zustand der Hecke wiederherzustellen, ist es erforderlich, die zerstörte Lebensbaumhecke auf 20,00 m Länge zu roden. Bei dem zu Grunde zu legenden Pflanzenbedarf von 2,5 Heckenpflanzen pro laufenden Meter sind 50 Lebensbäume, Thuja occidentalis, in der Handelsqualität „4xv., m. Db 175-200 cm“ zu liefern und zu pflanzen. Bei dieser Pflanzenqualität ist davon auszugehen, dass die Gehölze nach einer Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für den Zeitraum von drei Jahren die ursprüngliche Höhe unter Berücksichtigung eines regelmäßigen Formschnitts erreicht haben. Die Pflanzung der Gehölze hat in einen Pflanzgraben von 50 cm Breite und 50 cm Tiefe zu erfolgen, der mit einem Pflanzgrubensubstrat aufzufüllen ist. Nach der Pflanzung der Heckengehölze sind diese bis zum Anwuchs einer Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 einschließlich Bewässerung und Gewährleistung zu unterziehen. Bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und bis zur gesicherten Weiterentwicklung ist an die Fertigstellungspflege anschließend eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18919 durchzuführen. Nach Abschluss der Entwicklungspflege ist davon auszugehen, dass die neu gepflanzte Hecke die ursprünglichen gestalterischen und abschirmenden Gehölzfunktionen erfüllt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist. Der an der Hecke verursachte Gesamtschaden ist mit 10.963,09 Euro zu veranschlagen.