Umweltbaubegleitung/Fachbauleitung Baumschutz Hamburg

Bei dem geplanten Neubau eines Wohnhauses können die im Baubereich wachsenden Bäume nicht erhalten werden. Im Zuge der Ausahmegenehmigung von der Baumschutzverordnung ist für jeden Baum der Ersatzbedarf zu berechnen und der Genehmigungsbehörde darzulegen.

Die Abschätzung des baumwertstufenabhängigen Ersatzpflanzungsbedarfs erfolgt auf Grundlage der „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“. Für die Bewertung der Bäume werden gemäß den „Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“, die Kategorien

1. Baumtyp (Laub- oder Nadelbaum),

2. Stammdurchmesser,

3. Kronendurchmesser,

4. Zustand sowie mögliche Zuschläge (5.) und Abschläge (6.)

 

zugrunde gelegt.

 

Für die sechs Kategorien werden Einzelwertpunkte vergeben, die in der Summe einen Gesamtpunktwert ergeben.

Anhand des Gesamtpunktwertes erfolgte die Einordnung in insgesamt acht Wertstufen.

Hieraus ergibt sich die dem auszugleichenden Baumwert entsprechende Ersatzbaumpflanzung bzw. Ersatzzahlung.

Gesamt-Wertstufe

 

Anzahl Ersatzbäume

Betrag Ersatzzahlung

0

unbedeutend

0

0

1

untergeordnet

1 Stück

1 000 Euro

2

noch wertvoll

2 Stück

2.000 Euro

3

weniger wertvoll

3 Stück

3.000 Euro

4

wertvoll

5 Stück

5.000 Euro

5

sehr wertvoll

7 Stück

7.000 Euro

6

besonders wertvoll

10 Stück

10.000 Euro

7

herausragend

13 Stück

13.000 Euro

8

besonders herausragend

15 Stück

15.000 Euro

Die Einstufung erfolgt dann in 8 Wertgruppen (0 = unbedeutend bis 8 = besonders herausragend) mit dem jeweiligen Ersatzpflanzungsbedarf.

 

 

Baum Nr.

Anzahl Ersatzbedarf (Ersatzbäume)

1, Rotfichte, Picea abies

7

2, Douglasfichte, Pseudotsuga menziesii

3

3, Douglasfichte, Pseudotsuga menziesii

3

4, Douglasfichte, Pseudotsuga menziesii

3

5, Douglasfichte, Pseudotsuga menziesii

2

6, Douglasfichte, Pseudotsuga menziesii

1

7, Douglasfichte, Pseudotsuga menziesii

0

8, Douglasfichte, Pseudotsuga menziesii

1

9, Douglasfichte, Pseudotsuga menziesii

1

Summe Ersatzbäume

21

 

Bei der Fällung von 10 Nadelbäumen, die beim Neubau nicht erhalten werden sollen, ergibt sich ein Ersatzpflanzungsbedarf von 21 Laubäumen. Wenn die Baum-Neupflanzungen im erforderlichen Umfang nicht vor Ort zu realisieren sind, ist ggf. eine Ersatzzahlung zu leisten. Zur Ermittlung der Höhe wird pro Ersatzbaum generalisiert ein Betrag von 1.000 € zugrunde gelegt, zusammen 21.000 €.