Baumgutachten – Pilzbefall an einer Buche

Bei einer großen alten und augenscheinlich gesunden Rotbuche, Fagus sylvatica, wurden zufällig alte Pilzfruchtkörper am Stamm gesichtet. Der Standort befindet sich am Rand einer Rasenfläche zwischen Wohngebäuden und Wegeflächen in einer Wohnanlage. Die Anforderungen hinsichtlich der berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs sind an dem Standort sehr hoch. Da Pilzbefall im Wurzel- und Stammfußbereich die Bruch- und Standsicherheit des Laubbaumes beeinträchtigen können, wurde die Begutachtung beauftragt.

Die Baumkontrolle erfolgte auch hier nach den maßgeblichen Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinien). Der Baum war äußerlich zunächst unauffällig, wies jedoch im Stammfuß zwischen den Wurzelanläufen an sieben Stellen Pilzfruchtkörper auf.

Es handelte sich um eine aggressive Schadpilzart, den Riesenporling, Meripilus giganteus. Dieser Pilz gilt als stark holzzerstörend und höhlt den im Boden verdeckten Stammfuß sowie die Wurzelunterseiten aus, was die Stand- und Bruchsicherheit bei der Baumart Fagus regelmäßig beeinträchtigt. Die eingehende Baumuntersuchung durch Bohrwiderstandsmessung mit einem Resistographen (IML-RESI F400-S) ergab eine weit fortgeschrittene Holzzersetzung im Stammfuß zwischen den Wurzelanläufen.

 

Das Auftreten des Riesenporlings ist bei der Baumart Fagus ein Zeichen für zerstörte Wurzeln, wodurch vor allem die Standsicherheit des Baumes beeinträchtigt wird. Dies wurde durch starke Adventivwurzelbildung und Pilzfruchtkörper an einem Hauptwurzelsystem der Nordseite indiziert. Der Pilz verursacht in den Wurzeln sowie im Wurzelstock eine Fäule, die bis in den Stammfußbereich vordringen kann. Beim Befall der Baumart Fagus mit dem Riesenporling ist zu beachten, dass häufig zunächst die tiefer gelegenen Wurzeln befallen und zerstört werden, während die oberflächennah verlaufenden Wurzeln noch lange intakt sein können.

Des Weiteren werden die Wurzeln oft zuerst auf der Unterseite befallen, so dass die Oberseiten augenscheinlich noch gesund erscheinen, d. h., das Erscheinungsbild des auch in der Krone unauffälligen Baumes war trügerisch.

Da es keine Möglichkeit einer Behandlung gegen den Schadpilzbefall gibt, die Holzzerstörung häufig rasch voranschreitet und in der Wohnanlage hohe Anforderungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit bestehen, entschied sich die Wohnungsbaugenossenschaft die Fällung des Baumes zu beantragen.