Bei Tiefbauarbeiten wurden mehrere öffentliche Straßenbäume im Wurzelbereich sehr stark beschädigt. Es handelt sich um stadtbildprägende, besonders bedeutende, 50 Jahre alte Kaiser-Linden.
Da bei der Durchführung von Baumaßnahmen generell die Gefahr besteht, dass Baumbestände, die sich im Baustellenbereich befinden, erheblich beeinträchtigt werden oder ihnen sogar die Lebensgrundlage entzogen wird, gilt die DIN 18920:2014-07, „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“, für die Planung und Durchführung von Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, in Stand gehalten, geändert oder beseitigt wird. Des Weiteren sind die RAS-LP 4, „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ einzuhalten. Da beim Bau keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden,
entstanden schwere Wurzelschäden an den Straßenbäumen.
Zur Feststellung der entstandenen Schadenshöhe erfolgte die Gehölzwertermittlung der im Wurzelbereich beschädigten Straßenbäume nach dem Sachwertverfahren „Methode KOCH“. Der durch die unsachgemäße Ausführung von Straßenbauarbeiten im Wurzelbereich an Straßenbäumen entstandene Gesamtschaden beträgt vorläufig 29.750 €, ohne die Kosten der Wurzelfreilegung und -versorgung, die direkt durch die Baufirma ausgeglichen wurden. Die zukünftig anfallenden Kosten von Nachbehandlungen, die ebenfalls vom Schadensverursacher zu tragen sind, müssen im Rahmen des Schadensmonitorings im Zeitraum von 5 weiteren Jahren festgestellt werden.