Baumkontrolle in Form der „fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme“

Auf Grund einer nachbarlichen Beschwerde wurde die Begutachtung eines alten Nadelbaumes beauftragt, der weit über das Nachbargrundstück und die Straße ragt. Die Baumkontrolle erfolgte nach den maßgeblichen Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinien). Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen wird zunächst eine eingehende Sichtkontrolle durchgeführt, in Form der „fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme“ vom Boden aus und unter Berücksichtigung baumartspezifischer Defektsymptome.

Die Baumkontrolle ergab einen stadtbildprägenden Baum von guter Vitalität und ohne die Bruchsicherheit der Krone oder des Stammes oder die Standsicherheit beeinträchtigende Schäden. Da durch tiefhängende Äste über der Straße und den Geh-/Radweg kein ausreichender lichter Raum vorhanden ist, ist das Lichtraumprofil eingeschränkt. Die Sollhöhe des Lichtraumprofils einschließlich des Sicherheitsraums soll gemäß RAS-Q für anbaufreie Straßen und ZTV-Baumpflege über der Straße 4,50 m und über dem Geh-/Radweg 2,50 m betragen. Die Herstellung des ausreichenden Sicherheitsraumes über der Verkehrsfläche kann durch einen Lichtraumprofilschnitt gemäß Ziffer 3.1.4 ZTV-Baumpflege erfolgen, eine normale baumpflegerische Maßnahme. Um die weitere Baumentwicklung zu verfolgen und Schäden rechtzeitig zu erkennen, sollte der Altbaum bei den am Standort gegebenen höheren Sicherheitserwartungen des Verkehrs regelmäßig einmal jährlich kontrolliert werden.